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Trotz veralteter Schilder: Alle Gasfahrzeuge dürfen in die Tiefgaragen

Ein hartnäckiges Gerücht taucht immer wieder bei Autofahrern auf. Und es verschwindet leider bis heute nicht, auch wenn wir des Öfteren schon darauf hingewiesen haben. Ihr Übriges tuen veraltete Beschilderungen an Einfahrten zu Tiefgaragen und Parkhäusern. Sie verunsichern Autogasfahrer und viele, die über den Kauf eines entsprechenden Fahrzeugs nachdenken. Die Rede ist von völlig veralteten Schildern, die das Einfahren von gasbetriebenen Fahrzeugen verbieten.

Wenn ein potentieller zukünftiger Autogasfahrer in eine aufwändig modernisierte Tiefgarage einfährt und dabei ein Schild entdeckt, auf dem das Abstellen „druckgasbetriebener Fahrzeuge“ untersagt wird, wird er sich erstens wundern und zweitens noch einmal Gedanken darüber machen, wie reizvoll eine Umstellung angesichts augenscheinlicher Einschränkungen für ihn wirklich ist.

An sich ist dies nachvollziehbar, jedoch absolut unnötig wie der Deutsche Verband Flüssiggas oder das Pressebüro Brendel in der Vergangenheit immer erläutert haben.

 

Denn die Schilder an diversen Parkanlagen sind veraltet. Autogastechnik gilt als umweltfreundlich, zuverlässig und sicher und genau das wurde schon durch die im März 1988 erstellte „Muster-Garagenverordnung“ belegt. Diese hebt alle Einschränkungen für das Abstellen von Autogas- und Erdgas-Fahrzeugen in Tiefgaragen auf. Dies war umso wichtiger, weil immer mehr Fahrer seitdem – und in jüngster Zeit noch stärker – Garagen einfach anmieten, wie das Portal www.immobilienscout24.de aufzeigt.

 

Zudem gilt die Verordnung bundesweit, da sie von allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt wurde. Damit dürfte es eigentlich auch keine regionalen Park-Hindernisse mehr geben. Das bis dahin geltende Garageneinfahrverbot für Erd- und Flüssiggas-Fahrzeuge wurde aufgehoben, weil den Fahrzeugen bereits damals ein hohes sicherheitstechnisches Niveau, etwa auf dem Stand eines benzinbetriebenen Fahrzeugs, zugeschrieben wurde. Unter Experten gelten Autogas-Fahrzeuge selbst bei Unfällen als sicher.

Eine niederländische Studie geht davon aus, dass das Gefährdungspotenzial von Autogas-Fahrzeugen sogar niedriger eingestuft werden muss als das von Benzinern.

 

Ob im Nobelhotel in Königswinter oder in einem Krankenhaus in Ibbenbüren bei Osnabrück – entsprechende Schilder gibt es leider heute immer noch. So kann man sich nur wundern, wenn an einer Tiefgarageneinfahrt wieder einmal ein Schild den Hinweis gibt, dass „druckgasbetriebene Fahrzeuge“ nicht einfahren dürfen. Die hartnäckig überdauernden Schilder aus den siebziger Jahren kann man auf mangelhafte Information oder die vom Betreiber nicht registrierte Umsetzung der Landesgaragenverordnungen (GaVO) zurückführen. Denn ein Verbot hat heute keinen juristischen oder sicherheitstechnischen Hintergrund.

Den einzigen theoretisch möglichen Einfahrtstopp in die Parkhaus- oder Tiefgaragenanlage darf nur der Pächter der Anlage selbst geben, indem er vom Hausrecht Gebrauch macht.

In Deutschland sollten jedoch die veralteten Verbotsschilder endlich entfernt werden. Denn dann wäre der wichtige Schritt hin zu schadstoffarmen Kraftstoff-Alternativen nicht unnötig erschwert.

 

Unsere Bitte vom AutoGas Journal: Wenn Sie ein veraltetes Einfahrtsverbot für Autogas-Fahrzeuge entdecken: Machen Sie den Betreiber auf die überholte Beschilderung aufmerksam und fragen Sie nach einer Ent-Schilderung. Der nächste Autogasfahrer, der einfahren will, wird es Ihnen danken.

 

Quelle: www.autogas-journal.de